RS Vwgh 2024/8/27 Ra 2023/15/0094

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Veröffentlicht am 27.08.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Über dieselbe Abgabenschuldigkeit und über denselben Zeitraum sowie über die fraglichen Tilgungsvorgänge darf nicht wiederholt ein Abrechnungsbescheid ausgestellt und damit mehrmals über dieselbe Frage entschieden werden. Über einen bestimmten Zeitraum und die in diesen Zeitraum fallenden Tilgungstatbestände darf daher nur einmal ein Abrechnungsbescheid erlassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150094.L01

Im RIS seit

08.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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