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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LSD-BG 2016 §28Rechtssatz
Im Rahmen des Unrechtsgehaltes der Tat ist zu berücksichtigen, wenn das Verhalten des Revisionswerbers die Kontrollmaßnahmen zugunsten des Arbeitnehmerschutzes zwar erschwert, aber nicht verhindert hat und der Unrechtsgehalt der Tat somit verringert wurde (vgl. VwGH 25.4.2019, Ra 2018/11/0141, 0142, Rn. 25). (Im vorliegenden Fall waren bereitzuhaltende, aber fehlende Lohnunterlagen anlässlich einer späteren niederschriftlichen Befragung zum Teil in rumänischer, zum Teil in deutscher Sprache vorgelegt worden.)Im Rahmen des Unrechtsgehaltes der Tat ist zu berücksichtigen, wenn das Verhalten des Revisionswerbers die Kontrollmaßnahmen zugunsten des Arbeitnehmerschutzes zwar erschwert, aber nicht verhindert hat und der Unrechtsgehalt der Tat somit verringert wurde vergleiche VwGH 25.4.2019, Ra 2018/11/0141, 0142, Rn. 25). (Im vorliegenden Fall waren bereitzuhaltende, aber fehlende Lohnunterlagen anlässlich einer späteren niederschriftlichen Befragung zum Teil in rumänischer, zum Teil in deutscher Sprache vorgelegt worden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022110006.J01Im RIS seit
24.09.2024Zuletzt aktualisiert am
01.10.2024