RS Vwgh 2024/8/29 Ro 2022/11/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.2024
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

LSD-BG 2016 §28
VStG §19 Abs1
VStG §19 Abs2

Rechtssatz

Im Rahmen des Unrechtsgehaltes der Tat ist zu berücksichtigen, wenn das Verhalten des Revisionswerbers die Kontrollmaßnahmen zugunsten des Arbeitnehmerschutzes zwar erschwert, aber nicht verhindert hat und der Unrechtsgehalt der Tat somit verringert wurde (vgl. VwGH 25.4.2019, Ra 2018/11/0141, 0142, Rn. 25). (Im vorliegenden Fall waren bereitzuhaltende, aber fehlende Lohnunterlagen anlässlich einer späteren niederschriftlichen Befragung zum Teil in rumänischer, zum Teil in deutscher Sprache vorgelegt worden.)Im Rahmen des Unrechtsgehaltes der Tat ist zu berücksichtigen, wenn das Verhalten des Revisionswerbers die Kontrollmaßnahmen zugunsten des Arbeitnehmerschutzes zwar erschwert, aber nicht verhindert hat und der Unrechtsgehalt der Tat somit verringert wurde vergleiche VwGH 25.4.2019, Ra 2018/11/0141, 0142, Rn. 25). (Im vorliegenden Fall waren bereitzuhaltende, aber fehlende Lohnunterlagen anlässlich einer späteren niederschriftlichen Befragung zum Teil in rumänischer, zum Teil in deutscher Sprache vorgelegt worden.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022110006.J01

Im RIS seit

24.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten