Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §24 Abs1Rechtssatz
Mit der bloßen Behauptung von Unterhaltspflichten - ohne nähere Schilderung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse - hat der Arbeitslose nicht konkret dargelegt, dass ihn der Vollzug des Bescheides über die Einstellung der Notstandshilfe unverhältnismäßig hart treffen würde.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024080078.L05Im RIS seit
24.09.2024Zuletzt aktualisiert am
01.10.2024