RS Vwgh 2024/8/29 Ra 2022/16/0042

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Veröffentlicht am 29.08.2024
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090
GebG 1957 §33 TP5
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1
GebG 1957 §33 TP5 Abs3

Rechtssatz

Die Frage, in wessen Sphäre und Ingerenz die Verwirklichung eines Kündigungsgrundes liegt, sagt noch nichts über die Wahrscheinlichkeit seines Eintrittes aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160042.L05

Im RIS seit

24.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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