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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Die Frage, in wessen Sphäre und Ingerenz die Verwirklichung eines Kündigungsgrundes liegt, sagt noch nichts über die Wahrscheinlichkeit seines Eintrittes aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160042.L05Im RIS seit
24.09.2024Zuletzt aktualisiert am
07.10.2024