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L66208 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege VorarlbergNorm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/10/0251 E 5. Oktober 1998 RS 1 (hier die Verpflichtung zur Wiederherstellung des früheren Zustandes eines Güterwegs)Stammrechtssatz
Ein naturschutzbehördlicher Auftrag, Maßnahmen zur Herstellung des
gesetzmäßigen Zustands zu setzen, entspricht den
Bestimmtheitserfordernissen des § 59 Abs 1 AVG, wenn weder beim Bestimmtheitserfordernissen des Paragraph 59, Absatz eins, AVG, wenn weder beim
Bescheidadressaten noch bei der Vollstreckungsbehörde Zweifel über
Art und Umfang der vorgeschriebenen Maßnahmen auftreten können.
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022070182.L01Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
16.10.2024