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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
Einkommensermittlung Sportler 2000 §1Rechtssatz
Der Begriff der "selbständigen Tätigkeit" iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern, BGBl. II Nr. 418/2000, deckt sich nicht mit jenem der "selbständigen Arbeit" iSd § 2 Abs. 3 Z 2 iVm § 22 EStG 1988, zumal die Tätigkeit von Sportlern (als solche) zu keinen Einkünften aus selbständiger Arbeit iSd § 22 EStG 1988 führt und dem Verordnungsgeber nicht zusinnbar ist, eine nicht anwendbare Regelung geschaffen zu haben. Eine selbständige Tätigkeit (iSd Verordnung) ist daher abzugrenzen von einer nichtselbständigen Arbeit nach § 2 Abs. 3 Z 4 iVm § 25 EStG 1988.Der Begriff der "selbständigen Tätigkeit" iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2000,, deckt sich nicht mit jenem der "selbständigen Arbeit" iSd Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 2, in Verbindung mit Paragraph 22, EStG 1988, zumal die Tätigkeit von Sportlern (als solche) zu keinen Einkünften aus selbständiger Arbeit iSd Paragraph 22, EStG 1988 führt und dem Verordnungsgeber nicht zusinnbar ist, eine nicht anwendbare Regelung geschaffen zu haben. Eine selbständige Tätigkeit (iSd Verordnung) ist daher abzugrenzen von einer nichtselbständigen Arbeit nach Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 4, in Verbindung mit Paragraph 25, EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130164.L02Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024