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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §24 Abs1Rechtssatz
§ 21c Z 8 RAO sieht vor, dass bei Gesellschaften zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft der Gesellschaftsvertrag vorsehen kann, dass ein Rechtsanwalt die Rechtsanwaltschaft auch außerhalb der Gesellschaft ausüben darf. Der Umstand, dass die Gesellschaftsverträge insoweit keine Regelung enthalten, führt dazu, dass der Rechtsanwalt anwaltliche Leistungen nur im Rahmen der jeweiligen Gesellschaft erbringen durfte.Paragraph 21 c, Ziffer 8, RAO sieht vor, dass bei Gesellschaften zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft der Gesellschaftsvertrag vorsehen kann, dass ein Rechtsanwalt die Rechtsanwaltschaft auch außerhalb der Gesellschaft ausüben darf. Der Umstand, dass die Gesellschaftsverträge insoweit keine Regelung enthalten, führt dazu, dass der Rechtsanwalt anwaltliche Leistungen nur im Rahmen der jeweiligen Gesellschaft erbringen durfte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130118.L07Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024