Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4Rechtssatz
Die Ausübung des Anwaltsberufes ist - auch wenn sie im Rahmen einer Rechtsanwaltsgesellschaft erbracht wird - von der unmittelbaren persönlichen Beziehung und dem hierauf beruhenden Vertrauen zwischen Anwalt und Klient geprägt (vgl. VfGH 20.6.1996, B 2817/95). Das über mehrere Jahre hinweg entstandene vertrauensvolle und persönliche Verhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und den Klienten, die später Zuwendungen an ihn leisteten, steht daher einer betrieblichen Veranlassung der Zuwendungen nicht entgegen. Auf eine Angemessenheit der Höhe der Zuwendung für die erbrachte Leistung kommt es hier nicht an; ein entgeltlicher Veranlassungszusammenhang ist nicht erforderlich. Auch subjektive Momente auf Seiten des Zuwendenden sind nicht entscheidend; der Zugang hängt in derartigen Fällen regelmäßig nicht vom Willen des Steuerpflichtigen ab, sondern beruht auf Vermögensverfügungen Dritter (vgl. BFH 22.7.1988, III R 175/85).Die Ausübung des Anwaltsberufes ist - auch wenn sie im Rahmen einer Rechtsanwaltsgesellschaft erbracht wird - von der unmittelbaren persönlichen Beziehung und dem hierauf beruhenden Vertrauen zwischen Anwalt und Klient geprägt vergleiche VfGH 20.6.1996, B 2817/95). Das über mehrere Jahre hinweg entstandene vertrauensvolle und persönliche Verhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und den Klienten, die später Zuwendungen an ihn leisteten, steht daher einer betrieblichen Veranlassung der Zuwendungen nicht entgegen. Auf eine Angemessenheit der Höhe der Zuwendung für die erbrachte Leistung kommt es hier nicht an; ein entgeltlicher Veranlassungszusammenhang ist nicht erforderlich. Auch subjektive Momente auf Seiten des Zuwendenden sind nicht entscheidend; der Zugang hängt in derartigen Fällen regelmäßig nicht vom Willen des Steuerpflichtigen ab, sondern beruht auf Vermögensverfügungen Dritter vergleiche BFH 22.7.1988, römisch drei R 175/85).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130118.L06Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024