RS Vwgh 2024/9/3 Ra 2023/13/0044

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Veröffentlicht am 03.09.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0278 E 29. April 2010 RS 3

Stammrechtssatz

Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO gegeben.Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des Paragraph 236, BAO gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130044.L02

Im RIS seit

08.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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