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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0278 E 29. April 2010 RS 3Stammrechtssatz
Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO gegeben.Ist die Abgabenschuld tatsächlich nicht einbringlich, ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des Paragraph 236, BAO gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130044.L02Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024