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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/15/0129 E 24. Februar 2000 RS 1Stammrechtssatz
Notwendiges Betriebsvermögen sind jene Wirtschaftsgüter, die
objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt
sind und ihm auch tatsächlich dienen (Hinweis Hofstätter/Reichel,
Tz 12 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988). Maßgebend für die Zuordnung zumTz 12 zu Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988). Maßgebend für die Zuordnung zum
Betriebsvermögen sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die
Besonderheit des Betriebes und des Berufszweiges sowie die
Verkehrsauffassung; subjektive Momente, wie zB der
Anschaffungsgrund, sind für die Qualifikation nicht entscheidend
(Hinweis E 20.2.1998, 96/15/0192).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130165.L01Im RIS seit
15.10.2024Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024