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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/03/0196 B 1. August 2022 RS 1Stammrechtssatz
Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des § 25a Abs. 4 VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (vgl. VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, mwN), weshalb auch eine Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme davon erfasst ist.Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" im Sinne des Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein vergleiche VwGH 21.2.2020, Ra 2020/03/0022, mwN), weshalb auch eine Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme davon erfasst ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023100042.L02Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
11.11.2024