RS Vwgh 2024/9/11 Ra 2024/03/0086

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Veröffentlicht am 11.09.2024
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/07/0078 E 28. Juli 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Deutung eines auslegungsbedürftigen Begriffs in einem Bescheidspruch ist neben dem Wortsinn der jeweilige Bescheid als Ganzes, wie etwa der Kontext mit dem übrigen konkreten Spruchinhalt und der Bescheidbegründung, wesentlich. Die Auslegung eines Bescheidspruchs hängt somit jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024030086.L01

Im RIS seit

08.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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