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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §1 Abs1Rechtssatz
Durch eine arbeitslosenversicherungspflichtige Tätigkeit wird eine Anwartschaft nach § 14 Abs. 1 AlVG unabhängig davon begründet, ob bereits ein Bescheid vorliegt, mit dem über die Pflichtversicherung feststellend abgesprochen wird (vgl. insoweit zum Vorliegen einer Vorfrage im Verfahren des AMS VwGH 20.2.2020, Ra 2019/08/0156).Durch eine arbeitslosenversicherungspflichtige Tätigkeit wird eine Anwartschaft nach Paragraph 14, Absatz eins, AlVG unabhängig davon begründet, ob bereits ein Bescheid vorliegt, mit dem über die Pflichtversicherung feststellend abgesprochen wird vergleiche insoweit zum Vorliegen einer Vorfrage im Verfahren des AMS VwGH 20.2.2020, Ra 2019/08/0156).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024080083.L02Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024