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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §37Rechtssatz
Eine widerrechtliche Verwendung eines Kraftfahrzeugs iSd § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 liegt vor, wenn seit dessen erstmaliger Einbringung in das Bundesgebiet mehr als ein Monat vergangen ist, unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet erfolgt ist (VwGH 26.1.2023, Ra 2022/16/0043).Eine widerrechtliche Verwendung eines Kraftfahrzeugs iSd Paragraph 82, Absatz 8, erster Satz KFG 1967 liegt vor, wenn seit dessen erstmaliger Einbringung in das Bundesgebiet mehr als ein Monat vergangen ist, unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet erfolgt ist (VwGH 26.1.2023, Ra 2022/16/0043).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020164.L02Im RIS seit
15.10.2024Zuletzt aktualisiert am
06.11.2024