RS Vwgh 2024/9/24 Ra 2023/16/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2024
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Rechtssatz

Der bloße Umstand, dass der vereinbarte Bestandzins laut Vertrag zum Teil auch nach einem Umsatzschlüssel ermittelt wird, schließt das Vorliegen eines Bestandvertrags nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160118.L09

Im RIS seit

22.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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