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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuslBGHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2024/09/0053 B 25. September 2024 RS 1Stammrechtssatz
Nur eine auf einer vollständigen Sachverhaltsgrundlage erteilte, unrichtige Rechtsauskunft durch die zuständige Behörde kann als Entschuldigungsgrund bei Gesetzesverstößen gegen das AuslBG anerkannt werden (VwGH 29.6.2023, Ra 2023/09/0080; VwGH 25.4.2019, Ra 2018/09/0209).
Im RIS seit
22.10.2024Zuletzt aktualisiert am
14.11.2024