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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101 Abs3Beachte
Rechtssatz
Ein Verweis auf § 101 Abs. 3 BAO ist nicht zwingend; der Behörde und dem VwG steht es frei, sämtliche Beteiligte anzusprechen (vgl. z.B. VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091, mwN).Ein Verweis auf Paragraph 101, Absatz 3, BAO ist nicht zwingend; der Behörde und dem VwG steht es frei, sämtliche Beteiligte anzusprechen vergleiche z.B. VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024130007.J06Im RIS seit
22.10.2024Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024