Index
L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe Müllabfuhrabgabe NiederösterreichNorm
BAO §20Rechtssatz
Die Vorschreibung der Seuchenvorsorgeabgabe muss nicht stets an alle (Mit-)Eigentümer eines Grundstückes und auch nicht mit einem einzigen, an alle gerichteten Bescheid erfolgen. Bei der Ermessensübung wird allerdings auf das Innenverhältnis der Mitschuldner Bedacht zu nehmen sein. Die sich aus dem für das gesamte Grundstück zugeteilten jährlichen Restmüllbehältervolumen ergebende Abgabe wird (soweit nicht andere Kriterien - etwa Uneinbringlichkeit gegenüber einem der Miteigentümer - eine andere Ermessensübung erfordert) im Verhältnis der den einzelnen Miteigentümern zugeteilten Volumina aufzuteilen sein.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022130106.L08Im RIS seit
22.10.2024Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024