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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe Müllabfuhrabgabe NiederösterreichNorm
BAO §6 Abs1Rechtssatz
Abgabenpflichtiger ist gemäß § 5 NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz der Eigentümer des Grundstückes, für das ein Restmüllbehältervolumen zugeteilt worden ist. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind diese Gesamtschuldner gemäß § 6 Abs. 1 BAO (vgl. dazu VwGH 28.9.2016, Ra 2016/16/0068, mwN).Abgabenpflichtiger ist gemäß Paragraph 5, NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz der Eigentümer des Grundstückes, für das ein Restmüllbehältervolumen zugeteilt worden ist. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind diese Gesamtschuldner gemäß Paragraph 6, Absatz eins, BAO vergleiche dazu VwGH 28.9.2016, Ra 2016/16/0068, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022130106.L05Im RIS seit
22.10.2024Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024