RS Vwgh 2024/9/26 Ra 2022/13/0106

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Veröffentlicht am 26.09.2024
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Index

L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §6 Abs1
SeuchenvorsorgeabgG NÖ 2005 §3
SeuchenvorsorgeabgG NÖ 2005 §5
  1. BAO § 6 heute
  2. BAO § 6 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Abgabenpflichtiger ist gemäß § 5 NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz der Eigentümer des Grundstückes, für das ein Restmüllbehältervolumen zugeteilt worden ist. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind diese Gesamtschuldner gemäß § 6 Abs. 1 BAO (vgl. dazu VwGH 28.9.2016, Ra 2016/16/0068, mwN).Abgabenpflichtiger ist gemäß Paragraph 5, NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz der Eigentümer des Grundstückes, für das ein Restmüllbehältervolumen zugeteilt worden ist. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind diese Gesamtschuldner gemäß Paragraph 6, Absatz eins, BAO vergleiche dazu VwGH 28.9.2016, Ra 2016/16/0068, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022130106.L05

Im RIS seit

22.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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