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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe Müllabfuhrabgabe NiederösterreichNorm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Der Abgabenanspruch entsteht (im Allgemeinen), sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft (§ 4 Abs. 1 BAO). Betreffend die Seuchenvorsorgeabgabe ist dies der Fall, wenn einem Grundstück ein jährliches Restmüllbehältervolumen zugeteilt wurde (oder ein solches für ein Grundstück vereinbart wurde; vgl. VwGH 10.8.2010, 2007/17/0012).Der Abgabenanspruch entsteht (im Allgemeinen), sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft (Paragraph 4, Absatz eins, BAO). Betreffend die Seuchenvorsorgeabgabe ist dies der Fall, wenn einem Grundstück ein jährliches Restmüllbehältervolumen zugeteilt wurde (oder ein solches für ein Grundstück vereinbart wurde; vergleiche VwGH 10.8.2010, 2007/17/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022130106.L07Im RIS seit
22.10.2024Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024