Index
E3R E15202000Norm
DSG §24 Abs1Rechtssatz
Wurde dem mit der Datenschutzbeschwerde erhobenen Löschungsbegehren von der Verantwortlichen Rechnung getragen und insofern der mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte Zustand hergestellt, kann von einer Klaglosstellung der Revisionswerberin als Antragstellerin in der verfahrensgegenständlichen Rechtssache und einem Wegfall des rechtlichen Interesses an der Entscheidung über die Revision ausgegangen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022040033.J01Im RIS seit
29.10.2024Zuletzt aktualisiert am
25.03.2026