RS Vwgh 2024/10/7 Ra 2024/03/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2024
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/01 Rechtsanwälte
27/02 Notare
36 Wirtschaftstreuhänder
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

NO 1871 §11 Abs3 Z4
NO 1871 §6 Abs3
NO 1871 §6 Abs4
RAO 1868 §2 Abs3
RStDG §15
VwRallg
WTBG 2017 §45

Rechtssatz

Nach den Gesetzesmaterialien zu § 6 Abs. 4 NO (ErläutRV 418 BlgNR 24. GP, 13) ist der Grund für ein derartig strenges Fristenregime - ein solches besteht etwa für die vergleichbaren Anrechnungsbestimmungen in § 2 Abs. 3 Rechtsanwaltsordnung (RAO), § 15 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz oder § 45 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 nicht - die Vermeidung "späterer Unklarheiten über Praxiszeiten einzelner Notariatskandidaten", also die mögliche frühe Schaffung von Rechtssicherheit. Aus den Erläuterungen zu den in diesem Zusammenhang erlassenen Übergangsbestimmungen erhellt, dass dabei insbesondere an die Berücksichtigung von Zeiten bei der Bewerbung um freie Notarstellen gedacht worden war bzw. eine laufende Veränderung der "Kandidatenliste" möglichst vermieden werden sollte, womit offenbar auf die in § 11 Abs. 3 Z 4 NO geregelte Bedeutung der Dauer der praktischen Verwendung für die Aufnahme in die Besetzungsvorschläge und Reihung für die Ernennung zum Notar Bezug genommen wurde.Nach den Gesetzesmaterialien zu Paragraph 6, Absatz 4, NO (ErläutRV 418 BlgNR 24. GP, 13) ist der Grund für ein derartig strenges Fristenregime - ein solches besteht etwa für die vergleichbaren Anrechnungsbestimmungen in Paragraph 2, Absatz 3, Rechtsanwaltsordnung (RAO), Paragraph 15, Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz oder Paragraph 45, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 nicht - die Vermeidung "späterer Unklarheiten über Praxiszeiten einzelner Notariatskandidaten", also die mögliche frühe Schaffung von Rechtssicherheit. Aus den Erläuterungen zu den in diesem Zusammenhang erlassenen Übergangsbestimmungen erhellt, dass dabei insbesondere an die Berücksichtigung von Zeiten bei der Bewerbung um freie Notarstellen gedacht worden war bzw. eine laufende Veränderung der "Kandidatenliste" möglichst vermieden werden sollte, womit offenbar auf die in Paragraph 11, Absatz 3, Ziffer 4, NO geregelte Bedeutung der Dauer der praktischen Verwendung für die Aufnahme in die Besetzungsvorschläge und Reihung für die Ernennung zum Notar Bezug genommen wurde.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024030007.L03

Im RIS seit

29.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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