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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
HDG 2014 §2 Abs1Rechtssatz
Weder das Wahrnehmen von Rechten und Erheben von zulässigen Beschwerden noch das Üben von sachlicher Kritik stellen grundsätzlich Dienstpflichtverletzungen dar (VwGH 25.1.2024, Ro 2023/09/0009), welche zu einer ungünstigen Zukunftsprognose führen könnten.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090033.L06Im RIS seit
05.11.2024Zuletzt aktualisiert am
19.12.2024