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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Wenn sich die Berufung nur (mehr) gegen die Höhe der Strafe richtet, kann von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, wenn ein Antrag auf Durchführung einer solchen nicht gestellt wurde (VwGH 9.12.2010, 2007/09/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023020132.L03Im RIS seit
12.11.2024Zuletzt aktualisiert am
17.12.2024