Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/04/0081 E 3. September 2008 VwSlg 17507 A/2008 RS 2Stammrechtssatz
Die Genehmigung eines Gewinnungsbetriebplans als antragsbedürftiger Verwaltungsakt (vgl. § 80 Abs. 1 MinroG) steht mit dem Gesetz nur dann im Einklang, wenn sich die erteilte Genehmigung im Rahmen des beantragten Projektes bewegt. Der Behörde ist es verwehrt, mehr oder etwas anderes zu bewilligen, als vom Genehmigungswerber beantragt wurde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 14. September 2005, Zl. 2003/04/0007).Die Genehmigung eines Gewinnungsbetriebplans als antragsbedürftiger Verwaltungsakt vergleiche Paragraph 80, Absatz eins, MinroG) steht mit dem Gesetz nur dann im Einklang, wenn sich die erteilte Genehmigung im Rahmen des beantragten Projektes bewegt. Der Behörde ist es verwehrt, mehr oder etwas anderes zu bewilligen, als vom Genehmigungswerber beantragt wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. September 2005, Zl. 2003/04/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040272.L01Im RIS seit
05.11.2024Zuletzt aktualisiert am
13.01.2025