RS Vwgh 2024/10/17 Ra 2024/06/0158

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Veröffentlicht am 17.10.2024
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §39 Abs2
AVG §45 Abs2
ZustG §17
ZustG §17 Abs3
  1. AVG § 39 heute
  2. AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018
  3. AVG § 39 gültig von 20.04.2002 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002
  4. AVG § 39 gültig von 01.01.1999 bis 19.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. AVG § 39 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

In Bezug auf die von einer Partei behauptete Ortsabwesenheit besteht gemäß § 17 ZustG eine mit dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens korrespondierende Verpflichtung der Partei zur Mitwirkung bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass ihr allein konkrete Unterlagen über ihre Ortsabwesenheit bekannt und zugänglich sind; die bloße Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dartun (vgl. dazu etwa VwGH 13.2.2023, Ra 2023/03/0007 und 0008, mwN).In Bezug auf die von einer Partei behauptete Ortsabwesenheit besteht gemäß Paragraph 17, ZustG eine mit dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens korrespondierende Verpflichtung der Partei zur Mitwirkung bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass ihr allein konkrete Unterlagen über ihre Ortsabwesenheit bekannt und zugänglich sind; die bloße Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dartun vergleiche dazu etwa VwGH 13.2.2023, Ra 2023/03/0007 und 0008, mwN).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024060158.L01

Im RIS seit

19.11.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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