RS Vwgh 2024/10/22 Ra 2024/13/0058

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Veröffentlicht am 22.10.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2024/13/0059 E 22.10.2024

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/13/0012 E 2. Februar 2023 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Sache des konkreten Verfahrens wird auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt (vgl. etwa VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073). Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des BFG, allfällige Rechtswidrigkeiten zu prüfen und die Aussprüche gegebenenfalls abzuändern.Mit der Sache des konkreten Verfahrens wird auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt vergleiche etwa VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073). Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des BFG, allfällige Rechtswidrigkeiten zu prüfen und die Aussprüche gegebenenfalls abzuändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130058.L02

Im RIS seit

19.11.2024

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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