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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/13/0012 E 2. Februar 2023 RS 1Stammrechtssatz
Mit der Sache des konkreten Verfahrens wird auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt (vgl. etwa VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073). Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des BFG, allfällige Rechtswidrigkeiten zu prüfen und die Aussprüche gegebenenfalls abzuändern.Mit der Sache des konkreten Verfahrens wird auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt vergleiche etwa VwGH 26.5.2021, Ra 2020/13/0073). Im Rahmen dieser "Sache" ist es Aufgabe des BFG, allfällige Rechtswidrigkeiten zu prüfen und die Aussprüche gegebenenfalls abzuändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130058.L02Im RIS seit
19.11.2024Zuletzt aktualisiert am
23.12.2024