Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §45 Abs1 Z4Beachte
Rechtssatz
Bei Vorliegen eines vorwerfbaren Rechtsirrtums wegen unterlassener Einholung fachkundiger Auskünfte bei einer dafür geeigneten Stelle kann nicht von einem geringen Verschulden ausgegangen werden (vgl. VwGH 27.6.2007, 2002/03/0275; 20.7.2004, 2002/03/0251).Bei Vorliegen eines vorwerfbaren Rechtsirrtums wegen unterlassener Einholung fachkundiger Auskünfte bei einer dafür geeigneten Stelle kann nicht von einem geringen Verschulden ausgegangen werden vergleiche VwGH 27.6.2007, 2002/03/0275; 20.7.2004, 2002/03/0251).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022160007.J02Im RIS seit
26.11.2024Zuletzt aktualisiert am
27.12.2024