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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §52 Abs6Rechtssatz
Hat eine Fremde eine sonstige Aufenthaltsberechtigung eines anderen Mitgliedstaates (hier als Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland), wäre sie - wenn sie sich unrechtmäßig in Österreich aufhält - vor der Prüfung, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu erlassen sind, aufzufordern, sich unverzüglich dorthin zu begeben (VwGH 2.9.2021, Ra 2021/21/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022210033.L01Im RIS seit
26.11.2024Zuletzt aktualisiert am
05.12.2024