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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279 Abs1Rechtssatz
Sachentscheidungen des VwG können in einer ersatzlosen Aufhebung, in einer Abänderung des angefochtenen Abgabenbescheides oder in einer Abweisung der Beschwerde bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024150055.L02Im RIS seit
26.11.2024Zuletzt aktualisiert am
21.01.2025