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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §11Rechtssatz
Die (Rechts-)Wirksamkeit eines gegenüber einem Gefährder gemäß § 38a Abs. 1 SPG ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbots - sowie ebenso die Ausübung der daran anschließenden weiteren Befehls- und Zwangsbefugnisse gemäß Abs. 2 und 5 leg. cit. und das in § 13 Abs. 1 zweiter Satz WaffG vorgesehene, ebenfalls an den Ausspruch geknüpfte (vgl. VwGH 10.5.2023, Ra 2023/01/0038), vorläufige Waffenverbot - ist nicht von der Zurechnungsfähigkeit des Adressaten im Zeitpunkt der Anordnung des Betretungs- und Annäherungsverbots durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes abhängig (vgl. demgegenüber zur prozessualen Handlungsfähigkeit nach § 9 AVG bzw. dem Erfordernis der Bestellung eines Erwachsenenvertreters nach § 11 AVG als Voraussetzung der Wirksamkeit behördlicher Akte im Verwaltungsverfahren etwa VwGH 20.12.2016, Ra 2015/01/0162; 28.7.2020, Ra 2019/01/0330; 15.9.2020, Ra 2017/22/0152, jeweils mwN).Die (Rechts-)Wirksamkeit eines gegenüber einem Gefährder gemäß Paragraph 38 a, Absatz eins, SPG ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbots - sowie ebenso die Ausübung der daran anschließenden weiteren Befehls- und Zwangsbefugnisse gemäß Absatz 2 und 5 leg. cit. und das in Paragraph 13, Absatz eins, zweiter Satz WaffG vorgesehene, ebenfalls an den Ausspruch geknüpfte vergleiche VwGH 10.5.2023, Ra 2023/01/0038), vorläufige Waffenverbot - ist nicht von der Zurechnungsfähigkeit des Adressaten im Zeitpunkt der Anordnung des Betretungs- und Annäherungsverbots durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes abhängig vergleiche demgegenüber zur prozessualen Handlungsfähigkeit nach Paragraph 9, AVG bzw. dem Erfordernis der Bestellung eines Erwachsenenvertreters nach Paragraph 11, AVG als Voraussetzung der Wirksamkeit behördlicher Akte im Verwaltungsverfahren etwa VwGH 20.12.2016, Ra 2015/01/0162; 28.7.2020, Ra 2019/01/0330; 15.9.2020, Ra 2017/22/0152, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023010009.J07Im RIS seit
17.12.2024Zuletzt aktualisiert am
04.02.2025