Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung des Revisionswerbers besteht nicht, wenn der angefochtene Beschluss, dessen Gegenstand allein die Zurückweisung der Beschwerde eines Dritten war, weder an den Revisionswerber gerichtet worden ist, noch auch ihm gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften unmittelbar wirkt (VwGH 21.7.2005, 2005/05/0184).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024220107.L04Im RIS seit
10.12.2024Zuletzt aktualisiert am
23.12.2024