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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §46 Abs1Rechtssatz
Soweit § 2 Abs. 1 Z 1 zweiter Satz BSVG auf Grundstücke abstellt, die Teile einer als forstwirtschaftliches Vermögen "bewerteten wirtschaftlichen Einheit" sind, werden somit in diesem Sinn alle Grundstücke erfasst, die nach dem BewG Teil eines forstwirtschaftlichen Betriebs sind.Soweit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, zweiter Satz BSVG auf Grundstücke abstellt, die Teile einer als forstwirtschaftliches Vermögen "bewerteten wirtschaftlichen Einheit" sind, werden somit in diesem Sinn alle Grundstücke erfasst, die nach dem BewG Teil eines forstwirtschaftlichen Betriebs sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080141.L06Im RIS seit
17.12.2024Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025