RS Vwgh 2024/11/19 Ra 2023/08/0141

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Veröffentlicht am 19.11.2024
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33 Bewertungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0134 E 8. April 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Für den Umfang einer forstwirtschaftlichen Einheit ist in der Hauptsache die betriebswirtschaftliche Zusammenfassung entscheidend. Die gemeinsame wirtschaftliche Zweckbestimmung (die einheitliche Bewirtschaftung) vereinigt die einzelnen Grundstücke eines forstwirtschaftlichen Betriebes zu einer wirtschaftlichen Einheit (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz 02te Aufl, 215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080141.L05

Im RIS seit

17.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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