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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1Rechtssatz
Nach § 2 Abs. 1 Z 1 zweiter Satz BSVG war zu vermuten, dass die im Eigentum des Verpächters stehenden Grundstücke, die von der Vermutung erfasst werden, von diesem - nicht aber vom Pächter - auf seine Rechnung und Gefahr bewirtschaftet wurden. Für den Zeitraum der Wirksamkeit dieser Vermutung konnte - ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere auch einer Verpachtung - aufgrund der Bewirtschaftung dieser Grundstücke daher keine Pflichtversicherung des Pächters nach dem BSVG eintreten. Mit § 6 Abs. 4 BSVG wird der Zeitpunkt des Eintritts, nicht aber die Voraussetzungen der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung geregelt.Nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, zweiter Satz BSVG war zu vermuten, dass die im Eigentum des Verpächters stehenden Grundstücke, die von der Vermutung erfasst werden, von diesem - nicht aber vom Pächter - auf seine Rechnung und Gefahr bewirtschaftet wurden. Für den Zeitraum der Wirksamkeit dieser Vermutung konnte - ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere auch einer Verpachtung - aufgrund der Bewirtschaftung dieser Grundstücke daher keine Pflichtversicherung des Pächters nach dem BSVG eintreten. Mit Paragraph 6, Absatz 4, BSVG wird der Zeitpunkt des Eintritts, nicht aber die Voraussetzungen der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung geregelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080141.L02Im RIS seit
17.12.2024Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025