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L94309 Hubschrauberdienst Krankenbeförderung Rettung WienNorm
BAO §280 Abs1 liteRechtssatz
Das VwG hat zu begründen, wieso es zu der Annahme gelangt, dass der Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der die Anforderung entgegengenommen hat, davon ausgehen konnte, dass eine medizinische Notwendigkeit im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 WRKG für den Rettungseinsatz vorlag oder hätte vorliegen können (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem Wr RKrBefG VwGH 13.9.2004, 2000/17/0012).Das VwG hat zu begründen, wieso es zu der Annahme gelangt, dass der Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der die Anforderung entgegengenommen hat, davon ausgehen konnte, dass eine medizinische Notwendigkeit im Sinne des Paragraph eins, Ziffer eins bis 4 WRKG für den Rettungseinsatz vorlag oder hätte vorliegen können vergleiche zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem Wr RKrBefG VwGH 13.9.2004, 2000/17/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130154.L04Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025