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L94309 Hubschrauberdienst Krankenbeförderung Rettung WienNorm
WRKG §1 Z1Rechtssatz
Voraussetzung für die Gebührenschuld ist, dass entweder der Rettungseinsatz von vorneherein medizinisch notwendig im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 WRKG war oder aufgrund des Zustandsbildes des Patienten davon ausgegangen werden konnte, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegen wird.Voraussetzung für die Gebührenschuld ist, dass entweder der Rettungseinsatz von vorneherein medizinisch notwendig im Sinne des Paragraph eins, Ziffer eins bis 4 WRKG war oder aufgrund des Zustandsbildes des Patienten davon ausgegangen werden konnte, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130154.L03Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025