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E000 EU- Recht allgemeinNorm
BAO §115 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2023/16/0016 B 14. Mai 2024 RS 2 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Die Einreihung einer Ware in den Zolltarif beruht auf einer reinen Tatsachenfeststellung (vgl. etwa EuGH 25.5.2023, C-368/22, Danish Fluid System Technologies A/S, Rn 30). Daraus folgt, dass es sich bei der zur Zulässigkeit der Revision angeführten Frage - nämlich der Einreihung einer konkreten Ware in den Zolltarif - schon dem Grunde nach nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt.Die Einreihung einer Ware in den Zolltarif beruht auf einer reinen Tatsachenfeststellung vergleiche etwa EuGH 25.5.2023, C-368/22, Danish Fluid System Technologies A/S, Rn 30). Daraus folgt, dass es sich bei der zur Zulässigkeit der Revision angeführten Frage - nämlich der Einreihung einer konkreten Ware in den Zolltarif - schon dem Grunde nach nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62022CJ0368 Danish Fluid System Technologies VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160028.L05Im RIS seit
19.12.2024Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025