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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §1 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2024/04/0326 B 23. August 2024 RS 2Stammrechtssatz
Ob die angebotene gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, ist nicht von Relevanz, weil bereits das Anbieten der den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeit der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten ist (vgl. VwGH 30.12.2016, Ro 2016/04/0056, Rn. 9).Ob die angebotene gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, ist nicht von Relevanz, weil bereits das Anbieten der den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeit der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten ist vergleiche VwGH 30.12.2016, Ro 2016/04/0056, Rn. 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040010.L03Im RIS seit
17.12.2024Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025