RS Vwgh 2024/11/21 Ra 2021/04/0010

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Veröffentlicht am 21.11.2024
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50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/04/0326 B 23. August 2024 RS 2

Stammrechtssatz

Ob die angebotene gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, ist nicht von Relevanz, weil bereits das Anbieten der den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeit der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten ist (vgl. VwGH 30.12.2016, Ro 2016/04/0056, Rn. 9).Ob die angebotene gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, ist nicht von Relevanz, weil bereits das Anbieten der den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeit der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten ist vergleiche VwGH 30.12.2016, Ro 2016/04/0056, Rn. 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040010.L03

Im RIS seit

17.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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