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L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten WienNorm
VStG §45 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/02/0196 B 2. November 2023 RS 4Stammrechtssatz
Bei der Wette "Wer steigt auf?" in einem K.-o.-System, in dem der Sieger des Spiels automatisch aufsteigt, handelt es sich um eine zulässige Livewette auf das Endergebnis, fallen doch im Fall eines Spiels im K.-o.-System der Gewinner des Fußballspieles und der Aufsteiger zwingend zusammen. Es wird sohin kein - unzulässiges - zusätzliches Ereignis bewettet, sondern ein und dasselbe Ereignis, nämlich das Endergebnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022020004.J01Im RIS seit
17.12.2024Zuletzt aktualisiert am
14.01.2025