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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3Beachte
Rechtssatz
Übergabsarten, die zivilrechtlich zum Erwerb des Eigentums und Besitzes ausreichen, sind auch umsatzsteuerlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ausreichend (vgl. VwGH 30.6.2015, 2012/15/0215, mwN).Übergabsarten, die zivilrechtlich zum Erwerb des Eigentums und Besitzes ausreichen, sind auch umsatzsteuerlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ausreichend vergleiche VwGH 30.6.2015, 2012/15/0215, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022150030.J06Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025