Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgBeachte
Rechtssatz
Die Art. 184 bis 186 der MwSt-RL legen die Voraussetzungen fest, unter denen die Steuerverwaltung eine Berichtigung durch einen Steuerpflichtigen verlangen kann. Der in diesen Artikeln vorgesehene Berichtigungsmechanismus ist Bestandteil der mit dieser Richtlinie eingeführten Vorsteuerabzugsregelung. Er soll die Genauigkeit der Vorsteuerabzüge in der Weise erhöhen, dass die Neutralität der Mehrwertsteuer gewährleistet wird (vgl. EuGH 28.5.2020, World Comm Trading Gfz, C-684/18, Rn. 31, mwN).Die Artikel 184 bis 186 der MwSt-RL legen die Voraussetzungen fest, unter denen die Steuerverwaltung eine Berichtigung durch einen Steuerpflichtigen verlangen kann. Der in diesen Artikeln vorgesehene Berichtigungsmechanismus ist Bestandteil der mit dieser Richtlinie eingeführten Vorsteuerabzugsregelung. Er soll die Genauigkeit der Vorsteuerabzüge in der Weise erhöhen, dass die Neutralität der Mehrwertsteuer gewährleistet wird vergleiche EuGH 28.5.2020, World Comm Trading Gfz, C-684/18, Rn. 31, mwN).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62018CJ0684 World Comm Trading Gfz SRL VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022150030.J02Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025