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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/15/0099 B 28. August 2023 RS 1Stammrechtssatz
Tatsachenvorbringen, das die Parteien im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet haben, können sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr nachholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150013.L05Im RIS seit
14.01.2025Zuletzt aktualisiert am
04.02.2025