Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §20Rechtssatz
Der Grad des Verschuldens des Vertreters ist eines der Kriterien, die bei der Heranziehung zur Haftung bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden können.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021130151.L04Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025