RS Vwgh 2024/12/4 Ra 2021/13/0151

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Veröffentlicht am 04.12.2024
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Grad des Verschuldens des Vertreters ist eines der Kriterien, die bei der Heranziehung zur Haftung bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden können.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021130151.L04

Im RIS seit

07.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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