RS Vwgh 2024/12/5 Ra 2022/04/0121

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Veröffentlicht am 05.12.2024
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Ausschreibungsunterlagen und alle anderen Festlegungen im Vergabeverfahren wurden unangefochten bestandsfest. Daraus ergibt sich die Bindung der am Vergabeverfahren Beteiligten an die Ausschreibungsbedingungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022040121.L08

Im RIS seit

07.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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