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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2018 §2 Z7Rechtssatz
Die Ausschreibungsunterlagen und alle anderen Festlegungen im Vergabeverfahren wurden unangefochten bestandsfest. Daraus ergibt sich die Bindung der am Vergabeverfahren Beteiligten an die Ausschreibungsbedingungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022040121.L08Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025