RS Vwgh 2024/12/10 Ra 2023/04/0022

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Veröffentlicht am 10.12.2024
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Sektorenauftraggeberin war gemäß § 252 BVergG 2018 nicht an die in Anhang IX zum BVergG 2018 angeführten Nachweise gebunden (arg.: "kann ... festlegen").Die Sektorenauftraggeberin war gemäß Paragraph 252, BVergG 2018 nicht an die in Anhang römisch neun zum BVergG 2018 angeführten Nachweise gebunden (arg.: "kann ... festlegen").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040022.L08

Im RIS seit

07.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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