Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Unbescholtenheit des Beschuldigten stellt einen im Rahmen des § 19 VStG zu berücksichtigenden Milderungsgrund dar (vgl. bereits VwSlg. 9755 A/1979).Die Unbescholtenheit des Beschuldigten stellt einen im Rahmen des Paragraph 19, VStG zu berücksichtigenden Milderungsgrund dar vergleiche bereits VwSlg. 9755 A/1979).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040133.L01Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
18.02.2025