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E6JNorm
BAO §21Rechtssatz
Das Gericht ist nicht gehindert, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu überprüfen, ob ein von den Parteien vereinbarter Wert tatsächlich die wirtschaftliche und geschäftliche Realität widerspiegelt und nicht das Ergebnis einer missbräuchlichen Vorgehensweise ist (vgl. EuGH 8.5.2024, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Gegenleistung in Aktien), C-241/23, Rn. 36).Das Gericht ist nicht gehindert, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu überprüfen, ob ein von den Parteien vereinbarter Wert tatsächlich die wirtschaftliche und geschäftliche Realität widerspiegelt und nicht das Ergebnis einer missbräuchlichen Vorgehensweise ist vergleiche EuGH 8.5.2024, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Gegenleistung in Aktien), C-241/23, Rn. 36).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62023CJ0241 P. sp. z o.o. VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130067.L05Im RIS seit
07.01.2025Zuletzt aktualisiert am
28.02.2025