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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §3 Abs4Rechtssatz
Das aufgrund der Stellung als Asylberechtigter einhergehende Aufenthaltsrecht stellt ein solches dar, das einen Aufenthalt für die in § 2 Abs. 2 NAG genannten Zwecke erlaubt; das von Gesetzes wegen bestehende Aufenthaltsrecht als Asylberechtigter (§ 3 Abs. 4 AsylG 2005) entspricht auch den Kriterien einer Niederlassung im Sinn des § 2 Abs. 2 NAG (VwGH 15.12.2021, Ra 2021/20/0372).Das aufgrund der Stellung als Asylberechtigter einhergehende Aufenthaltsrecht stellt ein solches dar, das einen Aufenthalt für die in Paragraph 2, Absatz 2, NAG genannten Zwecke erlaubt; das von Gesetzes wegen bestehende Aufenthaltsrecht als Asylberechtigter (Paragraph 3, Absatz 4, AsylG 2005) entspricht auch den Kriterien einer Niederlassung im Sinn des Paragraph 2, Absatz 2, NAG (VwGH 15.12.2021, Ra 2021/20/0372).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021220005.J02Im RIS seit
14.01.2025Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025