RS Vwgh 2024/12/17 Ra 2024/09/0064

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Veröffentlicht am 17.12.2024
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z1
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §38
VwRallg

Rechtssatz

Die Präzisierung des Tatzeitpunkts auf einen bestimmten Tag schließt bereits aus, dass der Mitbeteiligte wegen eines allfälligen weiteren gleichartigen Verhaltens an diesem Tag nochmals disziplinär verfolgt werden darf (VwGH 7.9.2023, Ra 2022/09/0034; VwGH 4.5.2022, Ra 2021/09/0242).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090064.L06

Im RIS seit

28.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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